Das Bundesverwaltungsgericht hat am 11. Dezember 2008 zum Rechtsstreit über die Rechtmäßigkeit der Streichung der Sonderzahlung die Auffassung vertreten, dass die für Beamtinnen und Beamte der Deutschen Telekom im Rahmen des Beschäftigungsbündnisses 2004 erfolgte Streichung gegen Artikel 3 und 143b Absatz 3 Grundgesetz verstößt.
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Für den individuellen Einspruch findest du hier eine Mustervorlage. Um deinen gesamten Anspruch zu sichern, muss dieser bis zum 30.12.08 eingereicht sein!
Ver.di Bezirk Trier FB 9 TK/IT
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