Mittwoch, 4. März 2009

Fristablauf!!! Pendlerpauschale, was ist zu tun?



Erleichterung für Millionen von Arbeitnehmern: Die Pendlerpauschale gilt wieder ab dem ersten Kilometer. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
Das Bundesfinanzministerium hat den Auftrag im ersten Quartal 2009 die beantragen Pendlerpauschalen ab dem ersten Kilometer zu zahlen.

Achtung:

  • Wenn im Lohnsteuerantrag nur die gekürzte Pendlerpauschale beantragt wurde, erfolgt keine automatische Erstattung, hier muss ein Antrag an das Finanzamt gestellt werden.
  • Wenn (evtl. aufgrund der Kürzung) nur die Werbungskostenpauschale in der Steuererklärung beantragt wurde, muss auch ein Antrag an das Finanzamt gestellt werden.

    Die Frist für diese Anträge läuft Ende März 2009 aus.

Sollten Unklarheiten bestehen, steht der verdi Lohnsteuerservice allen Mitgliedern für Fragen gerne zur Verfügung.

Peter Berg, mailto:PeterMBerg@t-online.de
Manfred Fritschen, mailto:manfred-fritschen@t-online.de

verdi Bezirk Trier Fachbereich TK/IT

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

Unter folgendem Link findet man einen Antrag den man nur noch ausfüllen und ans Finanzamt versenden muss:

http://www.banktip.de/UserFiles/Image/vorlagen/Nachmeldung_Fahrtkosten.pdf

Gruß Anne