Sonntag, 25. Januar 2009

BAG Urteil: Gewerkschaftliche E-Mails sind im Betrieb zulässig

Am 20. Januar 2009 entschied das BAG - entgegen der Meinung des Hessischen LAG - das Gewerkschaften das E-Mail System des Betriebes für Informationen und Werbung nützen können, dies gilt auch dann wenn der Arbeitgeber den Gebrauch der E-Mail-Adressen zu privaten Zwecken untersagt hat.
Die Entscheidung einer Gewerkschaft, Arbeitnehmer auf diesem Weg anzusprechen, ist Teil ihrer durch Art. 9 Abs. 3 Satz 1 GG geschützten Betätigungsfreiheit.

Damit ist endgültig und eindeutig die Sicht von ver.di bestätigt worden.

Ver.di Bezirk Trier FB 9 TK/IT

Urteil PDF

Unterstützt unseren Widerstand unter "Deine Meinung" oder mit einem Kommentar unter jedem Post!

Keine Kommentare: