Donnerstag, 15. Oktober 2009

ver.di Lohnsteuerservice; Besonderheit für Zugewiesene BeaInnen


Zu den Servicegesellschaften (DT KS/DT TS und DT NP) der Telekom sind ca. 20.000 Beamtinnen und Beamte zugewiesen worden. Die Zuweisung erfolgte zum Teil unbefristet, der größere Teil wurde aber befristet zugewiesen.

Der ver.di Lohnsteuerservice ist der Meinung, dass dieser Umstand im Rahmen der steuerlichen Betrachtung zu einer anderen Praxis bei den Werbungskosten führen muss. Das bedeutet, dass die Fahrten von der Wohnung zur Arbeitsstätte als Reisekosten geltend gemacht werden können.

ver.di unterstützt seine Mitglieder bei der Prüfung, ob Sie davon betroffen sind, gibt Unterstützung bei der Beantragung und führt wenn notwendig das Klageverfahren mit durch.

Da es hier zum Teil um sehr hohe Erstattungen gehen kann, raten wir dringend dazu tätig zu werden. Fristen sind in der Regel zu beachten (4. Wochen) wenn bereits ein Lohn- steuerantrag für 2008 gestellt wurde.

Wir stehen Euch für Fragen und bei der Abwicklung, gerne zur Seite.

Bitte setze Dich mit uns per E-Mail in Verbindung.
Betreff: "Bea-Zuweisung-WK"
An: manfred-fritschen@t-online.de
Weitere Angaben: Zugewiesene Service GmbH (z.B. DT KS)
Lohnsteuerantrag bereits gestellt? (ja/nein)
Steuerbescheid bereits erhalten? (wenn ja, Datum des Bescheides angeben)
Rückrufnummer: Festnetz/Handy

oder spreche Deine/n ver.di Vertrauens-Frau/Mann an.

Dein ver.di Lohnsteuerservice

Keine Kommentare: